Schömberger Kur-Manager bekommt Recht

SCHÖMBERG. Seit Freitag hat Schömberg zwei Kurgeschäftsführer – juristisch gesehen. Das Arbeitsgericht Pforzheim hat entschieden, dass die im Dezember ausgesprochene Kündigung von Torsten Zink unwirksam ist.

Selten sind die Zuschauerreihen in Verfahren vor dem Arbeitsgericht so gut gefüllt, weswegen Richter Lenars Götz gestern in Pforzheim auch feststellte: „Heute ist ja reichlich Öffentlichkeit aus der Glücksgemeinde da.“

Weshalb die Kündigung Zinks weiter für Interesse sorgt, zeigt der Ablauf der Geschichte: Am 4. Dezember 2009, einen Tag vor dem Start der Marketing-Aktion Weihnachtsglück wurde Torsten Zink von der Gemeinde zum 31. März gekündigt (PZ berichtete mehrfach). Die vom Gemeinderat beschlossene Trennung von Zink hatte in der Gemeinde für Aufregung bei Hoteliers und Gewerbetreibenden gesorgt. Zunächst, so Zink, sei ihm der Grund für die Kündigung nicht bekannt gewesen. Zum ersten Gütetermin am 1. Februar hatte Frank Müller, Rechtsanwalt der beklagten Gemeinde dargestellt, dass in erster Linie Budget-Überschreitungen zu der Kündigung geführt hätten. Zudem, so der Rechtsvertreter Schömbergs, sei das Vertrauensverhältnis zerrüttet.

Einzelheiten wurden zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Folge des gescheiterten Gütetermins vor dem Arbeitsgericht: Die Gemeinde stellte ihren Kurgeschäftsführer am nächsten Tag von der Arbeit frei und zahlte ihm bis zum 31. März sein Gehalt. Anfang Februar war der Vertrag mit Zinks Nachfolger unter Dach und Fach: Till Weigl nahm zum 1. April seine Arbeit als neuer Kur-Manager auf und führte das von Zink zusammen mit einer Agentur ausgearbeitete Konzept der Glücksgemeinde und der Veranstaltungsreihe der Glückswoche fort. Zink kehrte nach München zurück und ist, wie er vor Gericht gestern bekanntgab, seither quasi arbeitssuchend. Da der ehemalige Kurgeschäftsführer keinen Grund zur Kündigung sah, hatte er die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Zunächst ging es gestern um die Gründe der Gemeinde für eine Kündigung Zinks. Rechtsanwalt Müller präzisierte die bereits im Februar genannten Gründe: Neben einer Überschreitung der auf 500 Euro beschränkten Zeichnungsbefugnis habe Zink zudem zwei Marketing-Agenturen mit der selben Sache beauftragt und der Gemeinde damit doppelte Kosten beschert.

Zinks Anwalt Alexander Breugel hielt dagegen, dass Zink als jemand, der bislang in der freien Wirtschaft gearbeitet habe, um Einweisung gebeten habe. „Ihm wurde gesagt, er solle sich, was die Geschäftspraxis angehe, an seine beiden Mitarbeiterinnen wenden.“ Zudem habe die Bürgermeisterin Bettina Mettler nach Postdurchsicht und über Amtsleiterbesprechungen über die Höhe von Rechnungen für Werbemittel wie T-Shirts Bescheid gewusst. Schnell war Richter Götz klar, dass die beiden Parteien sich nicht über die Höhe einer Abfindung einigen können. Zink stellte sich hier ein Jahresgehalt vor. Zum Urteil dann war der Rechtsanwalt Schömbergs nicht mehr anwesend. Er hatte jedoch angedeutet, sollte die Gemeinde unterliegen, wäre der Gang in die nächste Instanz denkbar.

Der Richter sah in seiner Urteilsbegründung keinen schlüssigen Sachverhalt, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die Gemeinde hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Für den Rechtsanwalt des Klägers steht nach diesem Urteil zunächst fest, dass Torsten Zink in der kommenden Woche zu seinem Arbeitsplatz in der Glücksgemeinde zurückkehren wird. Wie es dann weiter gehe, werde die Reaktion der Gemeindeverwaltung zeigen.

27.08.10 - 15:35 Uhr | Viola Krauss PZ